Allgemeine
Geschäftsbedingungen: Allgemeines
Für den Versand von Sendungen und die Erbringung von anderen Leistungen
durch LAENDEREXPRESS gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber
und dem Absender und allen an-
deren Personen, die Rechte an der Sendung haben. Sie gelten auch zugunsten
anderer Unternehmen, die
für LAENDEREXPRESS direkt oder indirekt tätig werden. Abweichungen
von einzelnen Bestimmungen jeder Art
benötigen die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der
Geschäftsleitung um wirksam zu werden.
Ein- und Ausfuhr
LAENDEREXPRESS ist berechtigt aber nicht verpflichtet im Namen und auf
Kosten des Absenders Dokumente
zu erstellen oder zu ändern, Codes zu ergänzen, Zölle und
Steuern zu bezahlen und als Zollagent des Em-
pfängers auch für diesen aufzutreten oder die Sendung einem
Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers zu
übergeben.
Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen ist Gefahrgut und Sendungen für
die die erforderlichen Zollpapiere fehlen oder deren Inhalt von befugten
Behörden oder Organisationen als unerlaubter Sendungsinhalt an-
gesehen wird, sowie Sendungen, die aus legalen oder Sicherheitsgründen
nicht befördert werden können,
insbesondere Tiere, Edelmetalle, Bargeld, Inhaberpapiere, Waffen und Zubehör,
menschliche Überreste,
Pornographie, illegale Drogen und unersetzliche Einzelstücke, sowie
unverpackte oder unzureichend
verpackte Sendungen.
Verpackung und Kontrolle
Verpackungen im Kundenauftrag oder Verbesserungen der Kundenverpackung
werden mit der Sorgfalt aus-
geführt, die LAENDEREXPRESS in eigenen Versendungen anzuwenden pflegt.
LAENDEREXPRESS ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um
zu prüfen, ob die Sendung richtig
deklariert und nicht von der Beförderung ausgeschlossen ist.
Auslieferung
Zustellungen an Postfächer sind im Allgemeinen nicht möglich.
Eventuelle Aufwendungen zur Ermittlung
einer zustellfähigen Anschrift gehen zu Lasten des Absenders. Es
wird an die angegebene Adresse oder
Hilfsadresse zugestellt, jedoch nicht unbedingt an den Adressaten persönlich.
An Firmen mit Poststelle wird
an diese zugestellt. Ist der Empfänger während der Geschäftszeit
nicht angetroffen worden, gehen eventuell
entstehende Zusatzkosten zu Lasten des Absenders. Ist eine Sendung unzustellbar,
bemüht sich LAENDER-
EXPRESS sie nach Weisung des Absenders entweder zu verkaufen, zu vernichten
oder zu retournieren. Ist
eine Weisung nicht zu erlangen oder ist sie nicht ausführbar, so
verfährt Länderexpress nach Gutdünken.
Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Absenders.
Rechnungsstellung
Rechnungen werden sofort, wöchentlich oder monatlich erstellt und
sind sofort fällig. LAENDEREXPRESS kann
Vorauszahlung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die
Berech-nung der Transportkosten aufgrund des tatsächlichen Gewichts
oder des Volumengewichts ((Länge x Breite x Höhe) ./. 6000)
vorge-
nommen. Es gilt das höhere Gewicht. LAENDEREXPRESS kann die Gewichtsangaben
auf dem Frachtbrief nach-
prüfen und berichtigen. Das Transportentgelt wird fällig, wenn
LAENDEREXPRESS zur Ausführung des Auftrags ansetzt. Auftraggeber
und Absen-der haften dem LAENDEREXPRESS für alle Beförderungskosten,
Lager- und
Verpackungskosten, Zölle und Steuern die im Interesse des Absenders
entstehen, sowie für sämtliche An-
sprüche Geldstrafen, Schäden und Kosten, die entstehen, weil
das Transportgut von der Beförderung aus-
geschlossen ist.
Haftung
LAENDEREXPRESS haftet ausschließlich für unmittelbare Güterschäden
(gemeiner Handelswert oder Material-
wert). Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden wegen
Verzögerungen bei der Beförderung und ins-
besondere entgangener Gewinn, Zinsverluste und entgangene Geschäftsabschlüsse
sind von der Haftung
auch dann ausgeschlossen, wenn vorher auf das Risiko eines solchen Schadens
aufmerksam gemacht wor-
den ist. Der Hoechstbetrag der Haftung beläuft sich auf 100.- EURO
pro Sendung. Schäden müssen bei der
Anlieferung in Anwesenheit des Anliefer-ers festgestellt und auf dem Frachtbrief
vermerkt werden. Alle For-
derungen bezüglich einer Send-ung können nur einheitlich als
Ganzes erhoben werden. Mit der Regulierung
dieses Anspruchs ist der Gesamtschaden abgegolten. Wurde der entstandene
Schadenersatzanspruch nicht
binnen 10 Tagen nach Beförderungsbeginn schriftlich detailliert begründet
erhoben, ist LAENDEREXPRESS von
der Haftung befreit.
Haftung bei Postversendungen
LAENDEREXPRESS leitet nationale und internationale Postsendungen, wenn
sie nicht dem Postmonopol unter-
liegen, an einen geeigneten Postdienst weiter. Wegen der bloß stückzahlmäßigen
Entgegennahme und der
Zustellung in Briefkästen und öffentlich zugängliche Ablagestellen
können Schadensansprüche gleich welcher
Art nicht gegen LAENDEREXPRESS erhoben werden.
Versicherung, Termine, Sonstiges
Unter Angabe des Hoechstbetrages kann gegen Entgelt eine Versicherung
oder Haftungserweiterung (nicht
für MAIL!) beantragt werden, die den Verlust oder die Beschädigung
der Sendung versichert. Eine Versicher-
ung kommt ausschließlich durch vorgängige Bestätigung
zustande und beschränkt sich auf den unmittelbaren
Warenwert. Termin-, Transit- oder Lauf-zeitangaben sind Angaben, die auf
Erfahrungswerten beruhen. Sie
sind unverbindlich und ins-besondere keine verbindlichen Lieferfristen!
Bei der Beförderung mit Luftfahr-
zeugen gilt ggf. das Warschauer Abkommen. Der Absender überlässt
die Streckenführung und eventuelle
Zwischenstopps dem LAENDEREXPRESS. Dieser wird von der Dokumentation von
Schnittstellenkontrollen
befreit.
Haftung des Absenders
Der Absender versichert für sich und sein zuverlässiges Personal,
dass alle Angaben gegenüber LAENDER-
EXPRESS vollständig und wahrheitsgemäß gemacht worden
sind. Die Sendungen wurden persönlich und unter
Einhaltung aller anwendbaren Zoll-, Import und Exportvorschriften vorbereitet
und unter Verschluss gehalten,
ordnungsgemäß adressiert, bezeichnet und verpackt. Der Absender
hat den Frachtbrief unterschrieben und
diese Allgemeine Geschäftsbedingungen anerkannt.
Gerichtsstand, Recht und salvatorische Klausel
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Ist eine der Bestimmungen dieser All-
gemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Klausel ist so zu ersetzen, dass sich eine
wirksame wirtschaftlich ähnliche Lösung
ergibt.