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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines

Für den Versand von Sendungen und die Erbringung von anderen Leistungen durch LAENDEREXPRESS gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber und dem Absender und allen an-
deren Personen, die Rechte an der Sendung haben. Sie gelten auch zugunsten anderer Unternehmen, die
für LAENDEREXPRESS direkt oder indirekt tätig werden. Abweichungen von einzelnen Bestimmungen jeder Art
benötigen die ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung um wirksam zu werden.

Ein- und Ausfuhr

LAENDEREXPRESS ist berechtigt aber nicht verpflichtet im Namen und auf Kosten des Absenders Dokumente
zu erstellen oder zu ändern, Codes zu ergänzen, Zölle und Steuern zu bezahlen und als Zollagent des Em-
pfängers auch für diesen aufzutreten oder die Sendung einem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers zu
übergeben.

Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Von der Beförderung ausgeschlossen ist Gefahrgut und Sendungen für die die erforderlichen Zollpapiere fehlen oder deren Inhalt von befugten Behörden oder Organisationen als unerlaubter Sendungsinhalt an-
gesehen wird, sowie Sendungen, die aus legalen oder Sicherheitsgründen nicht befördert werden können,
insbesondere Tiere, Edelmetalle, Bargeld, Inhaberpapiere, Waffen und Zubehör, menschliche Überreste,
Pornographie, illegale Drogen und unersetzliche Einzelstücke, sowie unverpackte oder unzureichend
verpackte Sendungen.

Verpackung und Kontrolle

Verpackungen im Kundenauftrag oder Verbesserungen der Kundenverpackung werden mit der Sorgfalt aus-
geführt, die LAENDEREXPRESS in eigenen Versendungen anzuwenden pflegt. LAENDEREXPRESS ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob die Sendung richtig
deklariert und nicht von der Beförderung ausgeschlossen ist.

Auslieferung

Zustellungen an Postfächer sind im Allgemeinen nicht möglich. Eventuelle Aufwendungen zur Ermittlung
einer zustellfähigen Anschrift gehen zu Lasten des Absenders. Es wird an die angegebene Adresse oder
Hilfsadresse zugestellt, jedoch nicht unbedingt an den Adressaten persönlich. An Firmen mit Poststelle wird
an diese zugestellt. Ist der Empfänger während der Geschäftszeit nicht angetroffen worden, gehen eventuell
entstehende Zusatzkosten zu Lasten des Absenders. Ist eine Sendung unzustellbar, bemüht sich LAENDER-
EXPRESS sie nach Weisung des Absenders entweder zu verkaufen, zu vernichten oder zu retournieren. Ist
eine Weisung nicht zu erlangen oder ist sie nicht ausführbar, so verfährt Länderexpress nach Gutdünken.
Eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Absenders.

Rechnungsstellung

Rechnungen werden sofort, wöchentlich oder monatlich erstellt und sind sofort fällig. LAENDEREXPRESS kann
Vorauszahlung verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Berech-nung der Transportkosten aufgrund des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts ((Länge x Breite x Höhe) ./. 6000) vorge-
nommen. Es gilt das höhere Gewicht. LAENDEREXPRESS kann die Gewichtsangaben auf dem Frachtbrief nach-
prüfen und berichtigen. Das Transportentgelt wird fällig, wenn LAENDEREXPRESS zur Ausführung des Auftrags ansetzt. Auftraggeber und Absen-der haften dem LAENDEREXPRESS für alle Beförderungskosten, Lager- und
Verpackungskosten, Zölle und Steuern die im Interesse des Absenders entstehen, sowie für sämtliche An-
sprüche Geldstrafen, Schäden und Kosten, die entstehen, weil das Transportgut von der Beförderung aus-
geschlossen ist.

Haftung

LAENDEREXPRESS haftet ausschließlich für unmittelbare Güterschäden (gemeiner Handelswert oder Material-
wert). Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden wegen Verzögerungen bei der Beförderung und ins-
besondere entgangener Gewinn, Zinsverluste und entgangene Geschäftsabschlüsse sind von der Haftung
auch dann ausgeschlossen, wenn vorher auf das Risiko eines solchen Schadens aufmerksam gemacht wor-
den ist. Der Hoechstbetrag der Haftung beläuft sich auf 100.- EURO pro Sendung. Schäden müssen bei der
Anlieferung in Anwesenheit des Anliefer-ers festgestellt und auf dem Frachtbrief vermerkt werden. Alle For-
derungen bezüglich einer Send-ung können nur einheitlich als Ganzes erhoben werden. Mit der Regulierung
dieses Anspruchs ist der Gesamtschaden abgegolten. Wurde der entstandene Schadenersatzanspruch nicht
binnen 10 Tagen nach Beförderungsbeginn schriftlich detailliert begründet erhoben, ist LAENDEREXPRESS von
der Haftung befreit.

Haftung bei Postversendungen

LAENDEREXPRESS leitet nationale und internationale Postsendungen, wenn sie nicht dem Postmonopol unter-
liegen, an einen geeigneten Postdienst weiter. Wegen der bloß stückzahlmäßigen Entgegennahme und der
Zustellung in Briefkästen und öffentlich zugängliche Ablagestellen können Schadensansprüche gleich welcher
Art nicht gegen LAENDEREXPRESS erhoben werden.

Versicherung, Termine, Sonstiges

Unter Angabe des Hoechstbetrages kann gegen Entgelt eine Versicherung oder Haftungserweiterung (nicht
für MAIL!) beantragt werden, die den Verlust oder die Beschädigung der Sendung versichert. Eine Versicher-
ung kommt ausschließlich durch vorgängige Bestätigung zustande und beschränkt sich auf den unmittelbaren
Warenwert. Termin-, Transit- oder Lauf-zeitangaben sind Angaben, die auf Erfahrungswerten beruhen. Sie
sind unverbindlich und ins-besondere keine verbindlichen Lieferfristen! Bei der Beförderung mit Luftfahr-
zeugen gilt ggf. das Warschauer Abkommen. Der Absender überlässt die Streckenführung und eventuelle
Zwischenstopps dem LAENDEREXPRESS. Dieser wird von der Dokumentation von Schnittstellenkontrollen
befreit.

Haftung des Absenders

Der Absender versichert für sich und sein zuverlässiges Personal, dass alle Angaben gegenüber LAENDER-
EXPRESS vollständig und wahrheitsgemäß gemacht worden sind. Die Sendungen wurden persönlich und unter
Einhaltung aller anwendbaren Zoll-, Import und Exportvorschriften vorbereitet und unter Verschluss gehalten,
ordnungsgemäß adressiert, bezeichnet und verpackt. Der Absender hat den Frachtbrief unterschrieben und
diese Allgemeine Geschäftsbedingungen anerkannt.

Gerichtsstand, Recht und salvatorische Klausel

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht. Ist eine der Bestimmungen dieser All-
gemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Klausel ist so zu ersetzen, dass sich eine wirksame wirtschaftlich ähnliche Lösung
ergibt.